Die aufgeführten Ausstattungen und Leistungen sind teilweise gegen Aufpreis
Dies sind die allgemeinen Bedingungen von Winkelschiffchen II. Sie können je nach Zimmertyp variieren. Überprüfen Sie bitte daher auch die Zimmerbeschreibung.
Für zusätzliche Personen fallen möglicherweise Gebühren an, die abhängig von den Bestimmungen der Unterkunft variieren können.
Beim Check-in werden ggf. ein Lichtbildausweis und eine Kreditkarte, Debitkarte oder Kaution in bar für unvorhergesehene Aufwendungen verlangt.
Je nach Verfügbarkeit beim Check-in wird versucht, Sonderwünschen entgegenzukommen, sie können jedoch nicht garantiert werden. Eventuell fallen zusätzliche Gebühren an.
Bitte wenden Sie sich im Voraus an die Unterkunft, um ein Babybett zu reservieren
Informieren Sie sich vor Reiseantritt über die für dieses Reiseziel geltenden aktuellen Reiseanforderungen und -maßnahmen im Zusammenhang mit COVID-19.
Die Unterkunft besitzt keine Rezeption. Bitte kontaktieren Sie die Unterkunft mindestens 72 Stunden vor der Anreise, um den Check-in zu arrangieren. Bitte setzen Sie sich im Voraus mit der Unterkunft in Verbindung, wenn Sie eine Anreise nach 21:00 Uhr planen. Die Gäste erhalten 7 Tage vor der Anreise per E-Mail Hinweise zum Check-in. Der Gastgeber begrüßt Sie bei der Ankunft.
Die folgenden Gebühren sind direkt in der Unterkunft zu bezahlen:
Die Stadt erhebt eine Übernachtungssteuer bzw. Tourismusabgabe. Die Abgabe ist saisonabhängig und wird möglicherweise nicht das ganze Jahr über erhoben. Befreiungen von dieser Abgabe sind möglich. Weitere Informationen erhalten Sie von der Unterkunft. Die Kontaktdaten finden Sie auf Ihrer Buchungsbestätigung.
Die Stadtverwaltung erhebt vom 26. Dezember bis 5. Januar eine Tourismusabgabe in Höhe von 3.90 EUR pro Person/pro Nacht. Kinder unter 14 Jahren Jahren sind von dieser Abgabe befreit.
Die Stadtverwaltung erhebt vom 6. Januar bis 21. Februar eine Tourismusabgabe in Höhe von 0.00 EUR pro Person/pro Nacht. Kinder unter 14 Jahren Jahren sind von dieser Abgabe befreit.
Die Stadtverwaltung erhebt vom 22. Februar bis 31. März eine Tourismusabgabe in Höhe von 2.50 EUR pro Person/pro Nacht. Kinder unter 14 Jahren Jahren sind von dieser Abgabe befreit.
Die Stadtverwaltung erhebt vom 1. April bis 31. Oktober eine Tourismusabgabe in Höhe von 3.90 EUR pro Person/pro Nacht. Kinder unter 14 Jahren Jahren sind von dieser Abgabe befreit.
Die Stadtverwaltung erhebt vom 1. November bis 25. Dezember eine Tourismusabgabe in Höhe von 2.50 EUR pro Person/pro Nacht. Kinder unter 14 Jahren Jahren sind von dieser Abgabe befreit.
Diese Liste enthält alle Gebühren, die uns von der Unterkunft mitgeteilt wurden.
Nutzungsgebühr für das Kinderbett: 10.00 EUR pro Nacht
Die oben aufgeführte Liste enthält vielleicht nicht alle Informationen. Gebühren und Kautionen enthalten eventuell keine Steuern und können sich ändern.
In dieser Unterkunft sind keine Haustiere gestattet, auch keine ausgebildeten Tiere wie z. B. Blindenhunde.
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