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Hof am Hörn
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Lizenz Nummer: HSD 12534
Ferienwohnungen auf dem Hof am Hörn, einem bewirtschaft. Bauernhof mit Rindern, Schafen, Geflügel, Katzen u. Familienhund. Sehr ruhige Lage, abseits d. Straße. Wirtschaftsgeb. ist vom Wohnhaus getrennt. Gr. Bauerngarten m. altem Baumbestand, versch.Sitzecken, Spielwiese für die Kleinen. Als Treffpunkt ist eine kl. Blockhütte vorhanden. Zum grünen Badestrand Johannishörn u. FKK-Strand sind es ca. 400 m. In nächster Nähe befindet sich das Cafe Anticus.Der Einkaufsladen ist in 1,5km, Restaurant u. Grillimbiss in 2km. Kurzentrum, Schwimmbad und Hafen m. d. dortigen Einkaufsmöglichkeiten in 4 km. Leider nehmen wir keine Haustiere mit auf.
Konditionen
Mitbenutzung der Waschmaschine und Wäschetrockner, gegen Entgelt
Ortsübliche Kurtaxe von 1,00€ -2,50€ je Erw. wird vor Ort extra entrichtet.
Ferienwohnung 2 Abendsünn im Obergeschoß für 2-3 Pers.evtl. mit Kleinkind, ca. 50 qm. Nichtraucher. 1 Wohnzimmer mit Couchecke u. Essplatz, integrierte Einbauküche. 1 Schlafraum mit Doppelbett, 1... mehr anzeigen
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Appartement Süderstuv. 1-Raumappartement (Nichtraucher) im Obergeschoss für 1-2 Personen, ca 20 qm. Gemütl. ausgestattet mit Doppelbett, Sitzecke und Kochecke. Bettwäsche und Handtücher (ohne... mehr anzeigen
Clean & Safe
Die Gesundheit und Sicherheit unserer Urlaubsgäste hat für uns höchste Priorität. Unterkünfte, die auf unserem Portal mit einem Clean & Safe Siegel ausgewiesen sind, haben vor Ort besondere Schutzvorkehrungen getroffen um die Ausbreitung von Covid-19 zu minimieren.
Expert Inspected
Die Unterkunft wurde von einem auf Hygiene, Sauberkeit und Desinfektion spezialisierten, externen Dienstleister inspiziert.
Self Inspected
Der Betreiber der Unterkunft hat im Rahmen einer Selbstauskunft erweiterte Schutzmaßnahmen im Bezug auf Hygiene, Sauberkeit und Desinfektion zugesichert.
Unter wissenschaftlicher Beobachtung und konkreten Auflagen ist in den von den Ländern definierten Tourismus-Modellregionen vorläufig ein Corona-konformes Urlauben in teilnehmenden Unterkünften wieder möglich. Voraussetzung hierfür ist unter anderem eine stabile 7-Tage-Inzidenz unter 100, sowie die Zustimmung der örtlichen Gesundheitsämter. Um im Rahmen des Projektes Gäste zu touristischen Zwecken zu beherbergen, müssen sich Betriebe entsprechend akkreditieren lassen.